LANDESLEITUNG UND SERVICESTELLE

Diabetesberaterin DGKS Elsa Perneczky

Medizinisches Selbsthilfezentrum „Martha-Frühwirt“
Obere Augartenstraße 26-28, 1020 Wien
Erreichbar: Straßenbahn 31, Haltestelle: Untere Augartenstraße.

Tel.: 01/332 32 77Fax: 01/332 68 28

Unsere Bürozeiten sind: Mo/Mi/Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr
Beratung nach telefonischer Vereinbarung.

EINZELBERATUNGEN IN DER ÖDV-BERATUNGSSTELLEN

Nützen Sie die Gelegenheit zur individuellen Diabetes- und Ernährungsberatung, Selbstkontrolle von Blutzucker und Blutdruck unter Anleitung einer Diabetesberaterin. Testen Sie die neuesten Geräte, informieren Sie sich über Sensoren zur kontinuierlichen Messung des Gewebszuckers, Insulinpens und Stechhilfen. Brauchen Sie Informationen bezüglich Steuer oder Führerschein?

Wir versorgen Sie gerne mit  Blutzuckerprotokollen, Tagebüchern, Diabetikerausweisen, etc.

ÖDV-Beratungsstelle im Medizinischen Selbsthilfezentrum Wien
1020 Wien, Obere Augartenstraße 26-28
Mo, Mi, Fr. von 9:00 bis 13:00 Uhr
Beratung nach telefonischer Voranmeldung auch
Donnerstagnachmittag möglich
Beratung: DGKS Elsa Pernecky
Anmeldung erbeten 01 / 332 32 77


ÖDV-Beratungsstelle im Nachbarschaftszentrum 15 des Wiener Hilfswerks
1150 Wien, Kardinal-Rauscher-Platz 4

Dienstag 05. September, 10. Oktober, 7. November, 5. Dezember 2023 jeweils  von 10.00 bis 12.00 Uhr
Bitte um Anmeldung bis 2 Tage vor dem Termin wegen der besseren Planbarkeit!
Tel. 01 985 38 30
Beratung: Leena Schlusche

Mobile Beratung in Schule und Kindergarten

durch erfahrene Diabetesberaterinnen.
Anmeldung
oder

Mobile Erstberatung für Eltern von Kindern mit Diabetes

Anmeldung über Büro Tel.: 01 / 332 32 77
Erfahrene Mütter bzw. DiabetesberaterInnen kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.

Rechtsberatung im Medizinischen Selbsthilfezentrum-Zentrum

1020 Wien, Obere Augartenstr. 26-28
Rechtsanwalt Mag. Karlheinz Amann gibt Auskunft über medizin- und sozialrechtliche Fragen.
1. Donnerstag im Monat, 16:30 h
Kontakt Tel.: 01 / 330 22 15 (Sekretariat Mediz. Selbsthilfezentrum)
Die weiterführende Rechtsvertretung ist selbst zu bezahlen.